Schutzschrift im Strafrecht
Die sogenannte Schutzschrift war bislang vor allem aus dem Zivilprozessrecht bekannt – dort als vorbeugende Maßnahme gegen den Erlass einstweiliger Verfügungen. Inzwischen etabliert sich jedoch auch im Strafrecht zunehmend ein vergleichbarer Mechanismus: Die strafrechtliche Schutzschrift. Dabei handelt es sich um ein vorsorglich eingereichtes Verteidigungsschreiben, das sich gegen drohende Durchsuchungen, Sicherstellungen, Untersuchungshaft oder andere Zwangsmaßnahmen richtet. Ziel ist es, den zuständigen Ermittlungsrichter bereits vor Erlass einer Maßnahme über die Sichtweise und Entlastungsargumente der Verteidigung zu informieren – etwa um die Anordnung zu verhindern oder zumindest ihre Eingriffsintensität zu reduzieren. Der Einsatz von Schutzschriften im Strafverfahren ist rechtlich nicht ausdrücklich geregelt, aber zulässig und zunehmend anerkannt. Vor allem im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, bei Berufsgeheimnisträgern, Unternehmensverantwortlichen oder in politisch sensiblen Verfahren spielt sie eine zunehmende Rolle. (mehr …)