Der Begriff Ökozid setzt sich aus dem griechischen „oikos“ (Haus, Umwelt) und dem lateinischen „caedere“ (töten) zusammen und bedeutet sinngemäß „Tötung der Umwelt“. Er bezeichnet schwere, großflächige oder langfristige Schäden an der Umwelt, die entweder vorsätzlich oder leichtfertig herbeigeführt werden – etwa durch industrielle Aktivitäten, militärische Einsätze oder staatliche Vernachlässigung ökologischer Pflichten. In der internationalen strafrechtlichen Diskussion wird Ökozid zunehmend als möglicher fünfter Kernstraftatbestand neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression behandelt – mit dem Ziel, extreme Umweltzerstörung völkerrechtlich strafbar zu machen und individuelle strafrechtliche Verantwortung zu etablieren. Obwohl der Begriff noch nicht im deutschen Strafgesetzbuch verankert ist, wird seine Einführung sowohl auf UN-Ebene als auch in der EU, bei Nichtregierungsorganisationen sowie in nationalen Rechtsreformdebatten kontrovers diskutiert. (mehr …)