Notstand
Der Notstand ist ein zentraler Begriff des deutschen Strafrechts, der in extremen Gefahrensituationen das Handeln eines Menschen rechtfertigen oder entschuldigen kann. Er greift dann, wenn jemand eine eigentlich verbotene Handlung vornimmt, um ein höherwertiges Gut – etwa Leben oder Gesundheit – zu schützen. Das Strafgesetzbuch unterscheidet dabei zwischen dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) und dem entschuldigenden Notstand (§ 35 StGB). Beide Regelungen haben das Ziel, in außergewöhnlichen Notlagen menschliches Verhalten nachvollziehbar und rechtlich einzuordnen.